1. Zweck dieser Informationsseite
Diese Seite informiert Kunden darüber, wann im Rahmen einer Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO relevant werden kann. Sie ist kein vollständiger AVV-Vertrag, sondern eine Informations- und Vorbereitungsseite.
2. Wann eine AVV erforderlich sein kann
Eine Auftragsverarbeitung kann relevant sein, wenn personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet werden, z. B. bei CRM-Systemen, Kontaktformularen, Lead-Funnels, E-Mail-Follow-ups, KI-Chatbots, Tracking-Setups, Newsletter-Systemen, Kundenlisten oder Automationen.
3. Rollen der Parteien
Der Kunde bleibt in der Regel Verantwortlicher für seine Kundendaten, Leads, Websitebesucher, Einwilligungen und Datenschutzhinweise. Der Anbieter kann je nach Projekt als Auftragsverarbeiter oder eigenständig Verantwortlicher handeln. Die konkrete Rolle wird projektbezogen festgelegt.
4. Typische Inhalte eines AVV
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen und Daten
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Unterauftragsverarbeiter
- Löschung, Rückgabe und Unterstützungspflichten
5. Unterauftragsverarbeiter und Tools
Je nach Projekt können externe Anbieter eingesetzt werden, z. B. Hosting, Website-Baukasten, CRM, E-Mail-Tool, Kalender-Tool, Automationsplattform, KI-Anbieter, Analyse-Tool oder Werbeplattform. Diese sind projektbezogen zu dokumentieren.
Tool-Liste: [konkret je Kunde / Projekt eintragen]
6. AVV anfordern
Kunden können einen projektbezogenen AVV über info@marketingschmiede.de anfordern.