1. Zweck dieser Hinweise
Diese Hinweise erklären, wie Marketing Schmiede Heilbronn KI-gestützte Werkzeuge in Strategie, Website-Erstellung, Automatisierung, Content, Analyse und internen Arbeitsprozessen einsetzen kann.
2. Einsatzbereiche
KI kann unterstützend für Texte, Konzepte, Strukturierung, technische Vorarbeiten, Automationslogik, Auswertung, Variantenbildung, Rechercheaufbereitung und Qualitätssicherung verwendet werden. KI ersetzt keine verbindliche anwaltliche, steuerliche, medizinische oder finanzielle Beratung.
3. Umgang mit Daten
Wir achten darauf, nur erforderliche Daten einzusetzen und sensible Informationen zu vermeiden, sofern sie für den konkreten Zweck nicht notwendig sind. Bei Kundenprojekten gelten die jeweilige Vereinbarung, Datenschutzvorgaben und gegebenenfalls ein AV-Vertrag.
4. Menschliche Prüfung
KI-Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Veröffentlichte Inhalte, Anzeigen, Websites und Automationen werden deshalb vor Nutzung fachlich und inhaltlich geprüft.
5. Keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen
KI-Systeme unterstützen Arbeitsprozesse, treffen jedoch keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber Interessenten oder Kunden. Wesentliche Ergebnisse und Freigaben bleiben einer menschlichen Prüfung vorbehalten.
6. Rechte Dritter und Freigaben
Vor der Veröffentlichung von KI-gestützten oder konventionell produzierten Inhalten sind Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Musik-, Sprecher-, Darsteller-, Logo-, Kundenreferenz- und Datenschutzrechte zu prüfen. Verwendete Lizenzen, Model Releases, Einwilligungen, Marken-/Logo-Freigaben und Kundenfreigaben müssen projektbezogen in einem Medienrechte-Register dokumentiert werden. Inhalte ohne ausreichende Rechte- oder Freigabegrundlage dürfen nicht veröffentlicht werden.
7. KI-Transparenz bei Bild, Ton und Video
Seit dem 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten aus Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen die Ausgaben grundsätzlich in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen. Wer ein KI-System einsetzt, um Deepfake-Bild-, -Ton- oder -Videoinhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder vergleichbare Werke gelten angepasste Offenlegungspflichten.
Auf dieser Website werden der cinematische Hauptfilm und die entsprechend produzierten Referenzfilme unmittelbar am jeweiligen Medienbereich als KI-gestützt erzeugt beziehungsweise bearbeitet gekennzeichnet. Soweit reale Personen oder Stimmen künstlich verändert dargestellt werden, ist dies als kreative Inszenierung und nicht als authentische Handlung oder Äußerung der dargestellten Person zu verstehen. Ob eine konkrete Datei die gesetzlichen Merkmale erfüllt, muss anhand ihrer tatsächlichen Produktion und Darstellung einzeln geprüft werden. Produktionsdatum, eingesetzte KI-Werkzeuge, Art der Veränderung, verantwortliche Freigabe und Rechtegrundlagen müssen dazu im Medienrechte-Register dokumentiert werden.
Rechtsgrundlage und Originaltext: Art. 50 KI-Verordnung (EU) 2024/1689.
8. Stand
Stand dieser KI-Hinweise: 17. August 2026.





