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KI-Transparenz

KI-Hinweise

Transparente Hinweise zum Einsatz von KI-Werkzeugen in Strategie, Websites, Automationen und Marketing-Prozessen.

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1. Zweck dieser Hinweise

Diese Hinweise erklären, wie Marketing Schmiede Heilbronn KI-gestützte Werkzeuge in Strategie, Website-Erstellung, Automatisierung, Content, Analyse und internen Arbeitsprozessen einsetzen kann.

2. Einsatzbereiche

KI kann unterstützend für Texte, Konzepte, Strukturierung, technische Vorarbeiten, Automationslogik, Auswertung, Variantenbildung, Rechercheaufbereitung und Qualitätssicherung verwendet werden. KI ersetzt keine verbindliche anwaltliche, steuerliche, medizinische oder finanzielle Beratung.

3. Umgang mit Daten

Wir achten darauf, nur erforderliche Daten einzusetzen und sensible Informationen zu vermeiden, sofern sie für den konkreten Zweck nicht notwendig sind. Bei Kundenprojekten gelten die jeweilige Vereinbarung, Datenschutzvorgaben und gegebenenfalls ein AV-Vertrag.

4. Menschliche Prüfung

KI-Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Veröffentlichte Inhalte, Anzeigen, Websites und Automationen werden deshalb vor Nutzung fachlich und inhaltlich geprüft.

5. Keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen

KI-Systeme unterstützen Arbeitsprozesse, treffen jedoch keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber Interessenten oder Kunden. Wesentliche Ergebnisse und Freigaben bleiben einer menschlichen Prüfung vorbehalten.

6. Rechte Dritter und Freigaben

Vor der Veröffentlichung von KI-gestützten oder konventionell produzierten Inhalten sind Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Musik-, Sprecher-, Darsteller-, Logo-, Kundenreferenz- und Datenschutzrechte zu prüfen. Verwendete Lizenzen, Model Releases, Einwilligungen, Marken-/Logo-Freigaben und Kundenfreigaben werden projektbezogen in einem internen Medienrechte-Register dokumentiert. Inhalte ohne ausreichende Rechte- oder Freigabegrundlage dürfen nicht veröffentlicht werden.

7. KI-Transparenz bei Bild, Ton und Video

Ab dem 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten aus Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die mit KI erzeugt oder so manipuliert wurden, dass sie wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und fälschlich echt erscheinen könnten, werden bei der ersten Darstellung klar als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder fiktionalen Werken erfolgt die Offenlegung in geeigneter Weise, ohne die Darstellung unangemessen zu beeinträchtigen.

Der auf der Startseite und der Unterseite „Werbefilm erstellen“ gezeigte cinematische Werbefilm wird deshalb unmittelbar am Video als KI-gestützt erzeugt beziehungsweise bearbeitet gekennzeichnet. Soweit reale Personen oder Stimmen künstlich verändert dargestellt werden, ist dies als kreative Inszenierung und nicht als authentische Handlung oder Äußerung der dargestellten Person zu verstehen. Zusätzlich werden Produktionsdatum, eingesetzte KI-Werkzeuge, Art der Veränderung, verantwortliche Freigabe und Rechtegrundlagen intern dokumentiert.

Rechtsgrundlage und Originaltext: Art. 50 KI-Verordnung (EU) 2024/1689.

8. Stand

Stand dieser KI-Hinweise: 29. Juli 2026.

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